ÜBERSICHT ANERKENNUNG VON LEHRVERANSTALTUNGEN FÜR STUDIERENDENVERTRETER:INNEN – MASTER
Pro Semester, in welchem eine Tätigkeit als Studierendenvertreter:in ununterbrochen ausgeübt wird, verringern sich die ECTS im Curriculum für entsprechende Module oder Lehrveranstaltungen sowie für frei zu wählende Module oder frei zu wählende Lehrveranstaltungen (z. B. freie Wahlfächer) in folgendem Ausmaß*:
- Vorsitzende:r und stellvertretende:r Vorsitzende:r der Hochschulvertretung: max. 8 ECTS
- Referent:innen und die/der stellvertretende Wirtschaftsreferent:in: max. 8 ECTS
- Vorsitzende der Studienvertretung, sowie Sachbearbeiter:innen der Hochschulvertretung: max. 6 ECTS
- Mandatar:innen der Hochschulvertretung: max. 6 ECTS (auch entsendete Mitglieder des MCI Hochschulkollegiums für die Kurie der Studierenden)
- Alle anderen Studierendenvertreter:innen (stv. Studienvertreter:innen, Vorsitzende der Jahrgangsvertretung, auch entsendete Mitglieder des MCI Hochschulkollegiums für die Kurie der Studierenden): max. 2 ECTS
- Vorsitzende der Organe §15 (2): max. 6 ECTS
Studierende müssen spätestens zwei Wochen vor Beginn der betreffenden Lehrveranstaltung einen entsprechenden Online-Antrag auf Anerkennung stellen. Die für die Tätigkeit der Studierendenvertretung anerkannten Lehrveranstaltungen erhalten auf dem Semesterzeugnis bzw. Transcript of Record die Beurteilung „anerkannt“. Am Ende des Semesters erhält jede:r Studierendenvertreter:in eine Bestätigung über die Tätigkeit als Studierendenvertreter:in (muss angefordert werden).
*Bitte um Verständnis, dass eine Teilanerkennung von Lehrveransaltungen nicht möglich ist