Förderungswürdig
Konkrete Vorhaben mit dem Ziel
Chancen zu nutzen und Potenziale zu realisieren,
die von nachweisbarer Relevanz für den Standort Tirol sind,
auf Aktivitäten der Hochschule in Forschung, Entwicklung, Lehre oder Weiterbildung zurückzuführen sind und/oder eine Brücke zwischen Forschung, Innovation und Anwendung schlagen,
eine innovative unternehmerische Idee umsetzen, einen gesellschaftlichen besonderen Nutzen versprechen oder in sonstiger Weise einen wertstiftenden Hochschulbezug aufweisen,
das Potenzial haben sich auf Dauer selbst zu tragen,
und ohne finanzielle Unterstützung nicht realisiert werden können.
Förderung
Die beantragte Förderhöhe sollte in der Regel maximal EUR 10.000,- betragen (in besonders begründeten Fällen evtl. auch darüber). Förderungen werden idealerweise in Form eines verlorenen Zuschusses in Ergänzung zu Eigenleistungen des/r Antragstellers/in bzw. von dritter Seite eingebrachter Ressourcen gewährt. Im Einzelfall sind ergänzende Engagements und/oder eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung der Hochschule möglich, sofern dies dem ins Auge gefassten Vorhaben dienlich ist.
Antragstellung
Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch eine qualifizierte Jury. Die erfolgreichen Antragsteller werden im feierlichen Rahmen anlässlich des DFK Jahrestreffens gewürdigt. Antragsberechtigt sind Personen bis zum vollendeten 35. Lebensjahr mit besonderem Bezug zum MCI (z.B. Studium, Weiterbildung, Alumni, Mitarbeit, etc.).
Die Antragstellung hat folgende Unterlagen zu enthalten:
Zielsetzung und Beschreibung des Vorhabens
Mitwirkende Personen oder Institutionen (inkl. Curriculum Vitae, Firmenbuchauszug o.Ä.)
Relevanz für den Standort Tirol
Finanzierungsplan
Begründung der beantragten Förderhöhe
Zeitplan der Umsetzung und nächste Schritte
Beziehung zum MCI (z.B. Studium, Weiterbildung, Alumni, Mitarbeit …)