Studierende mit Behinderungen
Eine Behinderung, eine chronische Erkrankung oder andere Formen einer Beeinträchtigung bilden möglicherweise einen Nachteil im Studium und können auch zu einem höheren Aufwand in der erfolgreichen Bewältigung eines Studiums führen.
Dennoch sollte eine Behinderung oder chronische Erkrankung kein Hindernis für den erfolgreichen Abschluss eines Studiums darstellen. Viele Hindernisse lassen sich mit rechtzeitiger Vorbereitung, passenden Hilfsmitteln und einigen Sonderregelungen aus dem Weg räumen. Wir unterstützen und begleiten Sie gerne bei der:
Vereinbarung von Sonderregelungen für das Aufnahmeverfahren, falls Sie aufgrund Ihrer Beeinträchtigung nicht am regulären Verfahren teilnehmen können oder benachteiligt wären
Begleitung und Unterstützung während des Studiums: Dazu zählt alles, was Ihnen einen möglichst "normalen" Studienalltag gewährleistet (z.B. abweichende Prüfungsmodalitäten)
Weiterführenden Beratung z.B. über Förderungen
Sollten Sie demnächst ein Studium beginnen wollen oder bereits am MCI studieren und Sie sich durch Ihre Behinderung oder Erkrankung im Studium beeinträchtigt fühlen, dann kontaktieren Sie uns bitte.
Start ins Studium
Der Start ins Studium sollte bestmöglich vorbereitet sein. Geben Sie uns deshalb rechtzeitig Bescheid über Ihre Beeinträchtigung, insbesondere dann, wenn diese nicht offensichtlich ist. Dadurch erhalten auch unsere Lehrbeauftragten die Chance, Ihre speziellen Bedürfnisse kennen zu lernen. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Falls es Ihnen dennoch schwerfallen sollte, offen über Ihre Beeinträchtigung zu sprechen, können Sie sich auch anonym über die Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrem speziellen Fall informieren. Eine anonyme Telefon- oder Mailberatung ist ebenfalls möglich.
Gut zu wissen
Für Studierende mit einer Behinderung bzw. chronischen Erkrankung besteht die Möglichkeit auf eine alternative Prüfungsmethode, wenn sie eine reguläre Prüfung aufgrund ihrer Einschränkung nicht ablegen können. Es ist beispielsweise möglich, eine Prüfung mündlich statt schriftlich zu absolvieren, wenn der/die Studierende nicht in der Lage ist, händisch zu schreiben. Allenfalls kann auch mehr Zeit für den Leistungsnachweis gewährt werden.